1. PDF-Dateien zum Download

2. „Gondelkarte“ bei Sport Schuster

Um diese Vorteilskarte (15% Sofortrabatt auf jeden Einkaufen) zu erhalten, bitte Antrag zur Ausstellung einer Gondelkarte (Antrag 15 Gondelkarte DAV) sowie eine Kopie des gültigen Wanderleiter*innenausweises mit aktueller Marke als PDF-Kopie an backoffice@sport-schuster.de (oder Sporthaus Schuster GmbH, Herrn Benedikt Nebl, Rosenstraße 1-5, 80331 München) schicken. 
Die Gondelkarte wird bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen freigeschalten. 
Bis dahin erhalten alle Tourenleiter*innen beim Einkauf bei Vorlage Ihres Tourenleitenden-Ausweises einen Rabatt in Höhe von 10 %. 
 

3. Förderung Klimafreundlicher Mobilität im GOC

a) Empfehlung für Ticketkauf

Tourenleiter*innen (TL) sollen für die Teilnehmenden (TN), die kein Deutschland-Ticket (DT) haben, weiterhin Tickets organisieren, um ihr Wissen zu Tarifen und die Vorteile von Gruppentickets für die TN zu nutzen. D.h. praktisch zumindest die Teilnehmenden ohne DT so zu vernetzen, dass sie sich ein Gruppenticket teilen können (und nicht mit teuren Einzeltickets fahren müssen).

b) Förderung von Öffi-Touren im GOC

  • Ehrenamtspauschale für TL für Öffi-Touren in Höhe von 25 € je Öffi-Tour. Damit sind auch die Ticketkosten der TL abgedeckt und brauchen nicht mehr von Teilnehmenden eingesammelt zu werden.
    Mindest-TN-Zahl je Öffi-Tour: 2
    Abrechnung: 1x jährlich automatisch über Vorstände Touren und Finanzen anhand Eurer Teilnehmenden-Listen (von Eurer Seite aus ist ansonsten nichts weiter zu tun)
    Max Auszahlungsbetrag: 820 € (entspricht der maximalen steuerfreien Ehrenamtspauschale)
  • Übernahme aller Ticketkosten für Öffi-Touren für TL für alles, was durch DT NICHT abgedeckt ist:
    z.B. Fahrradtickets, Anschluß-Tickets für DT: z.B. ab Scharnitz (bis Innsbruck), Bergsteigerbus Eng (auf Össi-Seite)
  • Übernahme der Ticketkosten für TL von Auslands-Öffi-Touren
  • Übernahme (auch) von Bus-Ticketkosten für TL
    – Flixbusse sofern sie auf Strecken verkehren, die NICHT mit der Bahn erreichbar sind (denn Flixbusse sind NICHT mit dem DT nutzbar!)
    – Tages-Skibussreisen (ausschließlich für Fahrtanteil)

4. Förderung von Mehrtagestouren und Reisen im GOC

Tourenleitenden werden bei GOC-Touren bei mindestens 2 Teilnehmenden die Kosten für Übernachtung mit Halbpension (und Zusatzkosten) bis maximal 60€/Nacht gegen Beleg erstattet. Die darüberhinausgehenden Kosten für Übernachtung und Halbpension können die Tourenleitenden auf den Selbstkostenbeitrag der Teilnehmenden umlegen.